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BAföG

Finanz- und Versicherungsmathematik

Studierenden im Bachelor-Studiengang Finanz- und Versicherungsmathematik, die eine Förderung nach BAföG erhalten, kann nach 4 Semestern nur dann ein erfolgreiches Studium bescheinigt werden, wenn sie wenigstens 60 Kreditpunkte (aus dem Fach Finanz- und Versicherungsmathematik) erzielt haben.

Das dafür notwendige Formular "Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5)“, das es bei der BAföG-Stelle gibt, sollte vorausgefüllt beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Verantwortlichkeit: