Möglichkeiten zum Masterstudium
Finanz- und Versicherungsmathematik
Bemerkung: Die folgende Information dient nur zu Ihrer Orientierung. Maßgeblich für ein weiterführendes Studium sind die entsprechenden Eignungsordnungen der jeweiligen Hochschule. Eine Liste der relevanten HHU Ordnungen finden Sie zum Schluss auf dieser Seite.
Der Bachelorabschluss in Finanz- und Versicherungsmathematik kann neben dem Masterstudiengang in Finanz- und Versicherungsmathematik für einen Masterstudiengang in Mathematik, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre qualifizieren. Mit der Auswahl der Wahlpflichtmodule und der Bachelorarbeit spezialisieren Sie sich in spezifischen Themengebieten der Finanz- und Versicherungsmathematik. Je nach Ausrichtung setzt jede*r so auch die Weichen für ein weiterführendes Studium.
Die Schwerpunktbildung beginnt in der Regel ab dem fünften Fachsemester, wobei die Studierenden ein bis zwei Module im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten aus dem Wahlpflichtbereich wählen. Die möglichen Lehrveranstaltungen umfassen alle Bachelor Veranstaltungen aus den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Mathematik, welche nicht bereits zum FVM Pflichtbereich gehören. In der FVM Modulsammlung sind die detaillierten Beschreibungen aller Pflicht- und Wahlpflichtmodule zusammengestellt. Das Angebot im Wahlpflichtbereich kann von Semester zu Semester variieren und wird daher vor Semesterbeginn aktualisiert.
Neben einem Masterstudium in Finanz- und Versicherungsmathematik ist es bei geeigneter Ausgestaltung des Wahlpflichtbereiches auch möglich, ein Masterstudium in Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Mathematik an der HHU direkt anzuschließen. Gemäß den entsprechenden Ordnungen zur Feststellung der Eignung ist eine der Voraussetzungen ein Bachelorexamen mindestens mit der Note „2,3“ für BWL, „2,5“ für VWL und „3,0“ für FVM und Mathematik. Weiterhin sind für den angestrebten Masterstudiengang über den Pflichtbereich in FVM hinausgehend noch einzubringen:
- BWL: Einschlägige Kenntnisse in BWL im Rahmen von zusätzlichen 24 Leistungspunkten (zu erbringen durch 12 Leistungspunkte aus dem Wahlpflichtbereich BWL und weitere 12 Leistungspunkte aus der Bachelorarbeit mit Schwerpunkt in BWL).
- VWL: Die Voraussetzungen sind mit den FVM Pflichtmodulen agedeckt.
- FVM: Die Voraussetzungen sind mit den FVM Pflichtmodulen agedeckt.
- Mathematik: Einer der Module Analysis III, Algebra oder Funktionentheorie mit 9 Leistungspunkten (zu erbringen im Wahlpflichtbereich).
Bei einem Wechsel des Studienortes können keine generellen Regeln ausgesprochen werden. Wir empfehlen hier die Ordnung zur Feststellung der Eignung für den gewünschten Masterstudiengang an der entsprechenden Hochschule zu beachten und bei Fragen den Prüfungsausschuss des gewünschten Studiengangs zu konsultieren.
BWL und VWL
Mathematik
WS 2023/2024 | SS 2024 |
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Analysis III | Ausgew. Kapitel der Algebra / Geometrie |
Wahrscheinlichkeitstheorie | Homologische Algebra |
Comp. Beweisführung | Einf. Funktionalanalysis |
Einführung in die Topologie | Dynamische Systeme |
Einführung in die Differentialgeometrie | Finanz- und Versicherungsmathematik |
Gewöhnliche Differentialgleichungen | Markov Chains |
Einführung in die partiellen Differentialgleichungen | |
Einführung in die Optimierung | |
Numerik II | |
Computergestützte Mathematik zur Linearen Algebra | |
Computergestützte Mathematik zur Analysis | |
diverse Seminare |
Bitte beachten Sie, dass Sie ein Modul zur computergestützten Mathematik als Pflichtmodul belegen müssen. Dieses können Sie nicht zusätzlich als Wahlpflichtmodul belegen.
Auf der seperaten Seite Langfristige Planung weiterführender Vorlesungen ist aufgeführt, welche Vorlesungen in den Wahlpflichtmodulen in einzelnen Semestern geplant ist.
Maßgeblich für ein weiterführendes Studium an der HHU sind die folgenden Ordnungen aus den amtlichen Bekanntmachungen der HHU:
- Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Finanz- und Versicherungsmathematik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.07.2017 (mit Studienverlaufsplan im Anhang, veröffentlicht auf den Webseiten des Studiengangs FVM)
- Ordnung zur Feststellung der Eignung gemäß §49 Absatz 7 HG für den Masterstudiengang Mathematik an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf vom 10.12.2013 (veröffentlicht auf den Webseiten des Mathematischen Instituts der MNF)
- Ordnung zur Feststellung der Eignung gemäß §49 Absatz 7 HG für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss „Master of Science“ an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf vom 27.05.2013 (inklusive Änderungsordnungen vom 29.04.2014 und 22.07.2016, veröffentlicht auf den Webseiten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät)
- Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung gemäß §49 Absatz 7 HG für den Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre mit dem Abschluss „Master of Science“ an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 29.04.2014 (inklusive Änderungsordnung vom 22.07.2016, veröffentlicht auf den Webseiten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät)
- Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 28.02.2011 (zuletzt geändert am 18.07.2017, veröffentlicht auf den Webseiten der HHU)
Fakultätsspezifisch
- Voraussetzungen zur Einschreibung in den Master-Studiengang Mathematik
- Prüfungsordnungen der Wiwi-Fakultät (und weiter unten auf der Seite auch Amtliche Bekanntmachungen)
Heinrich-Heine-Universität
- Verbindliche Versionen der Ordnungen: Amtliche Bekanntmachungen der HHU