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Gremienarbeit

Gremienarbeit kann belohnt werden.

Auch Gremienarbeit an der HHU oder eine Korrekturtätigkeit als studentische Hilfskraft kann im Bereich SQ geltend gemacht werden.

  • gewähltes Fachschaftsmitglied
    1 CP pro Semester, maximal 2 CP
  • studentisches Mitglied in Berufungskommissionen
    1 CP pro Mitgliedschaft, maximal 2 CP
  • Korrekturtätigkeit als SHK
    einmalig 2 CP
    • Meldung an PA
Verantwortlichkeit: