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Vorgehen im Krankheitsfall

Finanz- und Versicherungsmathematik

Im Krankheitsfall können Sie sich von einer Prüfung abmelden. Dazu müssen Sie sich bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) schriftlich abmelden und dort ein ärztliches Attest einreichen – Details zum Vorgehen sind unten aufgeführt.

Beachten Sie bitte ebenfalls die offiziellen Anweisungen Prüfungsrücktritt bei Krankheit und  Verhalten im Krankheitsfall der SPV. Die SPV finden Sie im Studierenden Service Center (SSC).

Schriftliche Abmeldung

Wenn Sie von einer Prüfung wegen Krankheit zurücktreten wollen, dann sollten Sie sich spätestens vor Prüfungsbeginn bei der SPV im SSC (Gebäude 21.02), per Fax (+49 211 81-122 51) oder schriftlich abmelden. Sie können dieses Abmeldeformular benutzen.

Vor allem bei einer mündlichen Prüfung sollten Sie sobald wie möglich auch den Prüfer oder den Beisitzer informieren.

Beachten Sie unbedingt auch die folgenden Hinweise zum Einrechen des ärztlichen Attests:

Ärztliches Attest

Das Attestformular lassen Sie vom Arzt ausfüllen und reichen es innerhalb von vier Kalendertagen ab Prüfungsdatum bei der SPV im SSC (Geb. 21.02) im Original ein oder schicken es per Fax (+49 211 81-122 51) oder .

Das Original-Attest, das per Fax oder E-Mail eingereicht wurde, muss so bald wie möglich im SSC (Geb. 21.02) nachgereicht werden - nach Möglichkeit innerhalb von einer Woche.

WICHTIG:
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen kann dies zur Folge haben, dass Ihre Prüfung als nicht bestanden gewertet wird und als Fehlversuch zählt.

Verantwortlichkeit: