Vorgehen im Krankheitsfall
Finanz- und Versicherungsmathematik
Im Krankheitsfall können Sie sich von einer Prüfung abmelden. Dazu müssen Sie sich bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) schriftlich abmelden und dort ein ärztliches Attest einreichen – Details zum Vorgehen sind unten aufgeführt.
Beachten Sie bitte ebenfalls die offiziellen Anweisungen auf der SPV-Site Prüfungsrücktritt und die dort aufgeführten Dokumente. Die SPV finden Sie im Studierenden Service Center (SSC).
Schriftliche Abmeldung
Wenn Sie von einer Prüfung wegen Krankheit zurücktreten wollen, dann sollten Sie sich spätestens vor Prüfungsbeginn bei der SPV im SSC (Gebäude 21.02), per Fax (+49 211 81-122 51) oder E-Mail schriftlich abmelden. Dazu verwenden Sie bitte das entsprechende Rücktrittsformular, welches sich auf der oben verlinkten Site "Prüfungsrücktritt" befindet.
Vor allem bei einer mündlichen Prüfung sollten Sie sobald wie möglich auch den Prüfer oder den Beisitzer informieren.
Beachten Sie unbedingt auch die folgenden Hinweise zum Einrechen des ärztlichen Attests:
Ärztliches Attest
Auf der oben aufgeführten Site "Prüfungsrücktritt" befinden sich ebenfalls Informationen zum Vorgehen sowie die Formulare für die ärztliche Bescheinigung. Lassen Sie diese vom Arzt ausfüllen und reichen sie innerhalb von vier Kalendertagen ab Prüfungsdatum bei der SPV im SSC (Geb. 21.02) im Original ein oder schicken es per Fax (+49 211 81-122 51) oder E-Mail.
Das Original-Attest, das per Fax oder E-Mail eingereicht wurde, muss so bald wie möglich im SSC (Geb. 21.02) nachgereicht werden - nach Möglichkeit innerhalb von einer Woche.
WICHTIG:
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen kann dies zur Folge haben, dass Ihre Prüfung als nicht bestanden gewertet wird und als Fehlversuch zählt.