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Bewerbung

Finanz- und Versicherungsmathematik

Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium Finanz- und Versicherungsmathematik ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit der Mindestnote 3,0 und der Nachweis der besonderen Eignung. Die besondere Eignung ist gegeben, wenn im Bachelorstudium

  • jeweils mindestens 8 ECTS-Punkte in den mathematischen Bereichen Analysis I, Analysis II, Lineare Algebra I, Lineare Algebra II, Stochastik und Numerik sowie
  • 24 ECTS-Punkte in betriebs- oder volkswirtschaftlichen Fächern erzielt wurden

Auf Antrag kann auch die Eignung unter Erfüllung von Auflagen ausgesprochen werden, sofern maximal 20 ECTS-Punkte in den zuvor aufgeführten Fächern fehlen sollten. Einzelheiten sind in der "Ordnung für die Feststellung der Eignung für den Masterstudiengang Finanz- und Versicherungsmathematik“ geregelt, die in Kürze veröffentlicht wird.
Eine vorläufige, noch nicht rechtskräftige Version finden Sie hier.

Die Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt über das Bewerbungsportal der HHU.
Die Frist zur Beantragung der Eignungsfeststellungsprüfung für das WS 23/24 ist vom 02.05.23 bis zum 15.12.23.

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich hier.

Der Akkreditierungsprozess des Masterstudienganges Finanz- und Versicherungsmathematik ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch kann dieser aufgrund einer Sondergenehmigung des zuständigen Ministeriums wie geplant zum Wintersemester 23/24 starten.

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