Jump to content Jump to search

Vorgehen im Krankheitsfall

Finanz- und Versicherungsmathematik

Im Krankheitsfall können Sie sich von einer Prüfung abmelden. Dazu müssen Sie Ihren Rücktritt von der Prüfung bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) unverzüglich schriftlich anzeigen und durch entsprechenden Nachweis glaubhaft machen. Die detaillierten Regeln dazu finden Sie in dem auf der zentralen Webseite  Prüfungsrücktritt – Verhaltensregeln bei Krankheit verlinkten Merkblatt. Auf dieser Seite finden Sie ebenfalls die offizielle Bescheinigung zur Vorlage beim Arzt der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

 

Responsible for the content: Redaktionsteam FVM : Contact by e-mail