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Musterstudienpläne Bachelor vor Reform

Finanz- und Versicherungsmathematik

Die Auswahl von geeigneten Wahlpflichtmodulen ist eine wichtige Voraussetzung für ein weiterführendes Masterstudium in BWL, VWL oder Mathematik. Hierzu die jeweilige Eignungsfeststellungsordnung der Hochschule beachten.

Studierende höherer Semester haben darauf aufmerksam gemacht, dass es ohne Programmierkenntnisse (Python) sehr hilfreich ist, das Modul „Computergestützte Mathematik zur Linearen Algebra“ im 3. Semester vor „Numerik“ im 4. Semester zu besuchen. Zwei entsprechende alternative Musterstudienpläne finden sich in der Liste. Allerdings stimmen die semesterweisen ECTS nicht. Zum Beispiel sind im 3. dort 34CP, dafür dann im 4. und 5. Semster lediglich 28CP angegeben.

Änderung Pflichtmodul VWL im WS 2019/20

Das VWL-Pflichtmodul BV04 wurde zum Wintersemester 2019/20 zu BV07 geändert. FVM Studierende im 3. Semester sollen das Pflichtmodul BV07 anstelle von BV04 belegen.

Eine Modulbeschreibung zu BV07 werden wir veröffentlichen, sobald uns diese vorliegt.

BV01, BV04 und BV07 beinhalten drei Kurse. Die Änderung betrifft Kurs 3. Der alte Kurs 3 wird als Wiederholung separat als "BV04-Kurs 3" angeboten. Dieses Angebot ist nur für Studierende, die diesen Kurs bereits belegt haben. Ansonsten ist BV07 zu belegen. Im LSF is das Modul in zwei Segmenten buchbar: "BV01/ BV04 / BV07" für die Kurse 1-2 und "BV07-Kurs 3".

Der erfolgreiche Abschluss von Analysis III ist eine von drei Wahlpflichtfach-Optionen, die für das Masterstudium in Mathematik an der HHU vorausgesetzt werden.

Der erfolgreiche Abschluss von Funktionentheorie oder Algebra sind zwei von drei Wahlpflichtfach-Optionen, die für das Masterstudium in Mathematik an der HHU vorausgesetzt werden.

Für das Pflichtmodul Computergestützte Mathematik stehen drei Veranstaltungen zur Auswahl: Computergestützte Mathematik zur Statistik oder Analysis oder Lineare Algebra. Das zur Statistik ist im Studienverlaufsplan angegeben und wird im Sommersemester angeboten. Das Beispiel hier zeigt die beiden Alternativen, die im Wintersemester angeboten werden.

Fragen Sie beim Prüfungsausschuss FVM vor Beginn des Auslandssemesters an, ob Ihre im Ausland geplanten Leistungen angerechnet werden können.

Fragen Sie beim Prüfungsausschuss FVM vor Beginn des Auslandssemesters an, ob Ihre im Ausland geplanten Leistungen angerechnet werden können.

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